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RauchmelderRauch- und Warnmelder dienen Ihrer Sicherheit und retten LebenGerade nachts ist die Erstickungsgefahr besonders hoch, da sich hochgiftige Rauchbestandteile wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Dioxin unbemerkt ausbreiten und zur Bewusstlosigkeit führen können. Rauchwarnmelder Pflicht Art. 46 BayBO Abs. 4Ab 01.01.2013 besteht die Rauchwarnmelder Pflicht für alle Neu- und Umbauten. Für bereits vorhandene Wohnungen ist eine Frist bis 31.12.2017 gegeben, bis zu der alle Wohnungen nachgerüstet werden müssen. Nach DIN-Norm zertifizierte Rauch- und Wärmewarnmelder reagieren schon auf kleinste Rauchentwicklungen und informieren Sie frühzeitig über ein Nachlassen der Batterieleistung. So können Sie sicher sein, dass Sie im Falle eines Brandes rechtzeitig gewarnt werden. Wussten Sie, dass ein Drittel aller Brände nachts entstehen? Daher ist es besonders wichtig, dass Rauchmelder mit einem lauten Warnton auf Rauchentwicklung in den Räumen aufmerksam machen. So werden Sie selbst aus dem Tiefschlaf zuverlässig geweckt. Rauchmelder müssen in allen Kinderzimmern, Schlafzimmern und in den Fluren die zu Aufenthaltsräumen wie z.B. Wohnzimmer führen, angebracht werden. Gerne beraten wir Sie und finden gemeinsam das passende Produkt für Ihr Zuhause.Sie sparen sich den häufigen Batteriewechsel durch eine festeingebaute Lithiumbatterie. Deren Lebensdauert beträgt mindestens 10 Jahre. Danach müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden, da die Betriebsdauer der Rauchwarnmelder auf 10 Jahre begrenzt ist. Wir führen zertifizierte Qualitätsprodukte unter anderem von Hager oder Jung. Je nach Größe der Wohneinheit können vom gesetzlichen Mindestschutz, Standard Rauchwarnmelder eingesetzt werden oder bei größeren Wohneinheiten funkvernetzte Rauchwarnmelder/Wärmewarnmelder. Um einen flächendeckenden Schutz zu gewährleisten.
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